ProstSchG
ProstSchG im Gesundheitsamt mit Äskulab
Äskulab unterstützt Gesundheitsämter bei Anmeldung, gesundheitlicher Beratung, Bescheinigungen, Fristen und Dokumentation nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
Anmeldung und Personenverwaltung
Prostituierte unterliegen einer Anmeldepflicht sowie regelmäßigen gesundheitlichen Beratungsterminen. Die individuelle Erfassung erfolgt dabei häufig teilanonym, meist unter einem Künstlernamen.
Gesundheitliche Beratung
Nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz ist eine regelmäßige gesundheitliche Beratung vorgeschrieben.
Kontrollen vor Ort
Das Gesundheitsamt kontrolliert entsprechende Etablissements, häufig gemeinsam mit anderen Abteilungen wie Hygiene und Umwelt oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst sowie weiteren Behörden. Prostituierte können sich für Beratungen auch direkt beim Gesundheitsamt melden.
Dokumente
Bescheinigungen und weitere Dokumente können im Vorgang erstellt und nachgehalten werden.
Fristen
Die regelmäßige gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung der Tätigkeit sind fristgebunden und werden im Vorgang nachgehalten.
Auswertungen
Für die Anzahl der erfassten Fälle steht eine manuell erstellte Jahresstatistik zur Verfügung.
Angepasst an Ihr Gesundheitsamt
Äskulab wird gemeinsam mit dem jeweiligen Gesundheitsamt so eingerichtet, dass Funktionen, Zuständigkeiten und Zugriffsrechte zu den bestehenden Strukturen passen. Zentrale Funktionen für Personen, Termine, Dokumente, Auswertungen und Schnittstellen stehen dabei fachbereichsübergreifend zur Verfügung.
Äskulab im Fachbereich ProstSchG kennenlernen
Sie möchten erfahren, wie Äskulab die Anforderungen im Fachbereich ProstSchG unterstützen kann? Gerne zeigen wir Ihnen das Fachmodul und die für Ihr Gesundheitsamt relevanten Funktionen.
Oder schreiben Sie direkt an company@unisoft.de.